In der Schweiz ist der Eigentümer für die Sicherheit seiner elektrischen Anlagen verantwortlich. Die Energieversorgungsunternehmen (EVU) sind gesetzlich verpflichtet, in ihrem Versorgungsnetz Kontrolldateien der verschiedenen Liegenschaften, inkl. Baustellen, zu führen. Je nach Art und Gefahrenstufe der Liegenschaft, fordern EVU's die Eigentümer für eine Elektrokontrolle periodisch auf. Auch bei Handänderungen von Wohnungen und Liegenschaften können, je nach Situation, Elektrokontrollen erforderlich sein.
Ich erkenne Mängel an elektrischen Anlagen und bescheinige Ihnen dies mit einem Sicherheitsnachweis oder einem Kontrollbericht, falls solche vorhanden sind. Gerne biete ich Ihnen auch eine individuelle Beratung für die Verbesserung der Sicherheit Ihrer elektrischen Anlagen an. Zögern Sie nicht, meine Dienste in Anspruch zu nehmen.
Branchenübergreifende Beratung und lösungsorientierte Prüfung Ihrer Elektroinstallationen. Ich stehe Ihnen zur Seite, zuverlässig und fachkompetent.
Die Aufgaben im Bereich der öffentlichen Anlagen sind umfangreich und anspruchsvoll. Ich stelle mein Fachwissen zur Verfügung und kann Mängel an elektrischen Anlagen frühzeitig erkennen.